Allgemeine Geschäftsbedingungen für künstlerische Darbietungen

David Steller – Trommelschule Marburg / Dawydd

Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische Darbietungen (Auftritte) von David Steller, sowohl als Leiter der Trommelgruppe der Trommelschule Marburg als auch als Solo-Künstler unter dem Namen „Dawydd“. Sie gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, öffentlichen Institutionen sowie Privatpersonen. Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch die Auftraggebenden zustande (E-Mail ausreichend). Maßgeblich für Leistungsumfang, Dauer, Gage, technische Anforderungen und sonstige Vereinbarungen ist ausschließlich das individuell erstellte Angebot.

3. Pflichten der Auftraggebenden

Die Auftraggebenden stellen sicher:

  • Auftrittsfläche: Eine ausreichend große, ebene und tragfähige Spielfläche.

  • Witterungsschutz & Outdoor-Auftritte: Auftritte unter freiem Himmel sind ausdrücklich möglich und willkommen. Da Naturinstrumente (Trommelfelle/Holz) sowie die eingesetzte Technik extrem empfindlich gegenüber Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung sind, ist bei Außenveranstaltungen ein geeigneter Witterungsschutz (z. B. Überdachung mit seitlichem Regenschutz oder ein schnell erreichbarer Ausweichort im Innenbereich) bereitzustellen.

  • Witterungsregelung: Kann ein Auftritt wegen Regen, Sturm, Unwetterwarnung oder extremer Hitze aufgrund fehlenden oder unzureichenden Schutzes nicht stattfinden oder muss dieser aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gage in voller Höhe bestehen. Die Entscheidung über die Schutzkriterien und die Zumutbarkeit für Instrumente und Technik trifft David Steller vor Ort.

  • Strom & Technische Anforderungen:

    • Trommelgruppe: Die Darbietungen erfolgen rein akustisch. Es wird kein Stromanschluss durch die Auftraggebenden benötigt.

    • Soloprojekt „Dawydd“: Aufgrund der Nutzung elektronischer Komponenten (Loop Station, Synthesizer, Drumpad) ist ein sicherer Stromanschluss (230V) in Bühnennähe zwingend erforderlich. Die Auftraggebenden haften für Schäden an technischem Equipment durch mangelhafte oder instabile Stromversorgung.

  • Zugang: Freier Zugang zum Veranstaltungsort zum Be- und Entladen sowie ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe sind bereitzustellen.

  • GEMA / Lizenzen: Anmeldung und Gebührenentrichtung liegen bei den Auftraggebenden. Diese stellen David Steller von Ansprüchen der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften frei.

  • Technische Voraussetzungen: Werden vereinbarte Voraussetzungen nicht erfüllt und ist eine Durchführung daher nur eingeschränkt möglich, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

  • Zeitlicher Ablauf: Bei Verzögerungen, die David Steller nicht zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Auftrittszeit bestehen. Wartezeiten über 60 Minuten können gesondert berechnet werden.

4. Vergütung

Die Gage richtet sich nach dem individuellen Angebot. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Darbietung; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen. Gegenüber Unternehmen wird eine Mahnpauschale von 40 Euro erhoben (§ 288 Abs. 5 BGB).

5. Stornierung durch die Auftraggebenden

Bei Absage gelten folgende Ausfallhonorare:

  • bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei

  • 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % der Gage

  • 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % der Gage

  • ab 2 Tage vor dem Termin oder bei Absage vor Ort: 100 % der Gage Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Absage. Bereits entstandene Reise-, Übernachtungs- oder Vorbereitungskosten sind zusätzlich zu erstatten.

6. Ausfall durch höhere Gewalt oder Krankheit

  • Höhere Gewalt: Bei Naturkatastrophen oder behördlichen Verboten entfällt die Leistungspflicht beider Seiten. Nicht stornierbare Reise- oder Vorbereitungskosten sind zu erstatten. Witterungsbedingte Ausfälle bei unzureichendem Wetterschutz (siehe Punkt 3) gelten ausdrücklich nicht als höhere Gewalt, sondern liegen im Risikobereich der Auftraggebenden.

  • Krankheit: Bei krankheitsbedingtem Ausfall informiert David Steller unverzüglich. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart oder Ersatz vermittelt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Haftung

  • David Steller haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  • Die Auftraggebenden haften für Schäden an Instrumenten, Technik oder Equipment, die durch Teilnehmende, Gäste, Mitarbeitende oder beauftragte Dritte verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Stromversorgung, unzureichenden Wetterschutz oder mangelnde Sicherung der Auftrittsfläche.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Private Aufnahmen sind gestattet. Jegliche gewerbliche Nutzung, Veröffentlichung, Live-Streaming oder sonstige öffentliche Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von David Steller. Dies gilt insbesondere für Social Media, Websites und Presse.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Marburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.