Teilnahmebedingungen für offene Veranstaltungen
(Vollmondtrommeln & Winterzeittrommeln)
Stand: Februar 2026
1. Charakter der Veranstaltungen
Das Vollmondtrommeln und das Winterzeittrommeln sind offene, gemeinschaftliche Rhythmus-Veranstaltungen. Es handelt sich hierbei nicht um klassischen Musikunterricht, sondern um ein freies Format des gemeinsamen Musizierens, des Austauschs und der musikalischen Improvisation ohne Leistungsanspruch. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ohne vertraglichen Anspruch auf Durchführung einzelner Programmpunkte.
2. Teilnahme auf eigene Verantwortung
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungen finden teilweise im öffentlichen Waldgelände und teilweise in Innenräumen statt. Insbesondere beim Vollmondtrommeln bestehen naturbedingte Risiken wie:
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unebenes Gelände, Wurzeln, Äste und Steine
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Dunkelheit
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Witterungseinflüsse
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offene Feuerstelle und Funkenflug
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herabfallende Äste
Jede teilnehmende Person ist für ihre persönliche Sicherheit selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für einfache Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen.
3. Besonderheiten beim Vollmondtrommeln (Grillplatz „Runder Baum“)
Das Vollmondtrommeln findet auf Grundlage einer behördlichen Nutzungserlaubnis der Stadt Marburg statt. Es handelt sich um eine nichtgewerbliche Veranstaltung. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, die geltende Grillplatzordnung einzuhalten. Insbesondere gelten folgende verbindliche Regeln:
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Parken: Kraftfahrzeuge sind zwingend auf dem Parkplatz vor der Schranke (ca. 100 m vor der Einmündung in die Waldstraße) abzustellen. Das Befahren der Forstwege hinter der Schranke ist untersagt. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
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Rauchen: Im Wald ist das Rauchen außerhalb des unmittelbaren Feuerstellenbereiches vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten.
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Hunde: Im Wald gilt Leinenpflicht. Zum Schutz des Wildes wird dringend empfohlen, Hunde nicht mitzubringen.
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Brandschutz: Den Anweisungen zum Umgang mit dem Feuer ist Folge zu leisten. Es darf kein eigenes offenes Feuer entfacht werden. Funkenflug kann Kleidung beschädigen; hierfür wird keine Haftung übernommen.
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Reinigung: Abfälle, Verpackungen und mitgebrachte Behältnisse sind eigenständig wieder mitzunehmen. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.
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Übernachten: Das Übernachten oder Zelten im Wald ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie der Forstverwaltung ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
4. Besonderheiten beim Winterzeittrommeln (Indoor)
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Schuhwerk: In den Räumen der Trommelschule Marburg gilt ein Straßenschuhverbot. Die Teilnahme ist nur barfuß, in Socken oder mit sauberen Hausschuhen gestattet.
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Verpflegung: Bei einem Mitbringbuffet erfolgt der Verzehr auf eigenes Risiko. Allergien und Unverträglichkeiten sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
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Rücksichtnahme: Auf andere Teilnehmende sowie auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.
5. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende verbleibt während der gesamten Veranstaltungsdauer vollständig bei den Erziehungsberechtigten oder den ausdrücklich beauftragten Begleitpersonen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Spielgeräten, den Aufenthalt im Waldgelände, die Nähe zur Feuerstelle und die Teilnahme am Trommelkreis. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht.
6. Umgang mit Instrumenten
Leihinstrumente werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sorgfältigen und wertschätzenden Umgang. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften die verursachenden Personen beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte.
7. Spendenbasis (Dana)
Die Veranstaltungen finden auf freiwilliger Spendenbasis statt. Es besteht kein Teilnahmeentgelt und kein Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung. Spenden dienen der Deckung von Organisationskosten, Feuerholz, Raummiete und Material.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Private Aufnahmen sind nur zulässig, wenn alle erkennbaren Personen vorab ausdrücklich eingewilligt haben. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ist unzulässig. Der Veranstalter fertigt grundsätzlich keine Aufnahmen an, es sei denn, es wird vorab ausdrücklich darauf hingewiesen.
9. Abbruch oder Absage von Veranstaltungen
Die Veranstaltung kann aus wichtigen Gründen abgesagt oder vorzeitig beendet werden (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Waldbrandgefahr). Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten aus der Anmeldung zum Winterzeittrommeln werden ausschließlich zur Organisation verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Trommelschule Marburg.
