Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Trommelschule Marburg
Stand: Februar 2026
Diese AGB gelten für alle Kursangebote der Trommelschule Marburg (Gruppenunterricht und Einzelunterricht). Abweichungen bedürfen der Schriftform.
1. Anmeldung & Vertragsschluss
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Die Anmeldung zu Kursen oder Einzelunterricht erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular.
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Der Vertrag kommt zustande, indem Teilnehmer*innen den Anmeldebogen vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die Trommelschule übermitteln. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung durch die Trommelschule ist nicht erforderlich; diese kann jedoch in Einzelfällen erfolgen.
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Jede teilnehmende Person benötigt eine eigene Anmeldung. Tarife für zwei Personen gelten nur bei gemeinsamer Anmeldung und gemeinsamer Teilnahme.
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Mit der Anmeldung erkennt die*der Teilnehmende diese AGB und die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste an.
2. Zahlungs- und Tarifregeln (allgemein)
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Monats-, Halbjahres- und Jahrestarife sind per Dauerauftrag zum 1. oder 15. des Monats zu zahlen.
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Beginnt die Teilnahme innerhalb eines laufenden Monats, wird der volle Monatsbeitrag fällig. Eine anteilige Abrechnung erfolgt nicht.
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Volumentarife (Einheitenkarten) sind vor Beginn vollständig zu entrichten.
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Jede Einheitenkarte hat eine feste Gültigkeitsdauer (siehe Tabellen). Nicht eingelöste Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit; eine Erstattung ist ausgeschlossen.
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5er-Karten sind pro Person nur einmal buchbar.
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Nach Verbrauch einer Karte kann die Teilnahme freiwillig durch Buchung eines neuen Tarifs fortgesetzt werden; es besteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung.
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Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen, Studierende, Auszubildende, Personen im FSJ/BFD, Empfängerinnen von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, schwerbehinderte Menschen (ab 50 GdB) sowie Inhaber*innen des Marburg-Passes oder vergleichbarer Teilhabekarten.
Die Ermäßigung gilt nur auf reguläre Tarife und ist nicht kombinierbar.
3. Teilnahme, Unterrichtszeiten & Nachholung
3.1 Teilnahme:
Teilnehmende haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter oder festen Gruppenplatz, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Nachholregelung bei Unterrichtsausfall:
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Gruppenunterricht: Fällt eine Einheit aus, wird kein separater Ersatztermin angeboten. Teilnehmende können ausgefallene Einheiten innerhalb des laufenden Abrechnungs- oder Gültigkeitszeitraums in anderen passenden Kursen nachholen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zeit oder Rückerstattung besteht nicht.
Ausnahmen:
Fallen Kurseinheiten aufgrund gesetzlicher Feiertage auf den regulären Kurstag oder entfallen aufgrund des dreiwöchigen Sommerurlaubs des Kursleiters, verlängert sich der Verbrauchs- bzw. Gültigkeitszeitraum der Einheitentarife automatisch um die entsprechende ausgefallene Zeit. Für Monats-, Halbjahres- und Jahrestarife erfolgt keine Verlängerung, da diese zeitgebunden sind. -
Einzelunterricht: Fällt eine Einheit wegen Krankheit oder Verhinderung der Kursleitung aus, wird ein individueller Nachholtermin angeboten; Terminvereinbarung erfolgt zwischen Kursleitung und Teilnehmendem. Bei Krankheit oder Verhinderung der teilnehmenden Person besteht kein Anspruch auf Nachholung. Nachholtermine sind innerhalb von sechs Wochen wahrzunehmen.
3.3 Versäumte Termine durch Teilnehmende:
Vom*von der Teilnehmenden versäumte Unterrichtseinheiten verfallen; eine Erstattung oder ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht, außer es wurde zuvor anders schriftlich vereinbart.
4. Kündigung & Vertragsdauer
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Monats-, Halbjahres- und Jahres-Tarife können schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
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Halbjahres- und Jahresverträge verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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Volumentarife enden automatisch nach Verbrauch oder nach Ablauf der Gültigkeit; sie müssen nicht gesondert gekündigt werden.
5. Zahlungsverzug
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Bei Zahlungsverzug kann die Trommelschule die weitere Teilnahme bis zum Zahlungseingang aussetzen.
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Mahn- und Inkassokosten trägt die säumige Person im gesetzlich zulässigen Umfang.
6. Verhalten, Räume & Haftung
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Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Räume und bereitgestellten Instrumente pfleglich zu behandeln.
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Anweisungen der Kursleitung sind Folge zu leisten.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trommelschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und nur intern verwendet.
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Es gelten die Regelungen der DSGVO. Auf Anfrage werden Auskunft und Löschung gemäß gesetzlichen Vorgaben ermöglicht.
8. Salatorische Klausel & Schlussbestimmungen
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Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
