Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Trommelschule Marburg

Stand: Februar 2026

Diese AGB gelten für alle Kursangebote der Trommelschule Marburg (Gruppenunterricht und Einzelunterricht). Abweichungen bedürfen der Schriftform.


1. Anmeldung & Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zu Kursen oder Einzelunterricht erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular.

  2. Der Vertrag kommt zustande, indem Teilnehmer*innen den Anmeldebogen vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die Trommelschule übermitteln. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung durch die Trommelschule ist nicht erforderlich; diese kann jedoch in Einzelfällen erfolgen.

  3. Jede teilnehmende Person benötigt eine eigene Anmeldung. Tarife für zwei Personen gelten nur bei gemeinsamer Anmeldung und gemeinsamer Teilnahme.

  4. Mit der Anmeldung erkennt die*der Teilnehmende diese AGB und die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste an.


2. Zahlungs- und Tarifregeln (allgemein)

  1. Monats-, Halbjahres- und Jahrestarife sind per Dauerauftrag zum 1. oder 15. des Monats zu zahlen.

  2. Beginnt die Teilnahme innerhalb eines laufenden Monats, wird der volle Monatsbeitrag fällig. Eine anteilige Abrechnung erfolgt nicht.

  3. Volumentarife (Einheitenkarten) sind vor Beginn vollständig zu entrichten.

  4. Jede Einheitenkarte hat eine feste Gültigkeitsdauer (siehe Tabellen). Nicht eingelöste Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit; eine Erstattung ist ausgeschlossen.

  5. 5er-Karten sind pro Person nur einmal buchbar.

  6. Nach Verbrauch einer Karte kann die Teilnahme freiwillig durch Buchung eines neuen Tarifs fortgesetzt werden; es besteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung.

  7. Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen, Studierende, Auszubildende, Personen im FSJ/BFD, Empfängerinnen von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, schwerbehinderte Menschen (ab 50 GdB) sowie Inhaber*innen des Marburg-Passes oder vergleichbarer Teilhabekarten.
    Die Ermäßigung gilt nur auf reguläre Tarife und ist nicht kombinierbar.


3. Teilnahme, Unterrichtszeiten & Nachholung

3.1 Teilnahme:
Teilnehmende haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter oder festen Gruppenplatz, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Nachholregelung bei Unterrichtsausfall:

  • Gruppenunterricht: Fällt eine Einheit aus, wird kein separater Ersatztermin angeboten. Teilnehmende können ausgefallene Einheiten innerhalb des laufenden Abrechnungs- oder Gültigkeitszeitraums in anderen passenden Kursen nachholen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zeit oder Rückerstattung besteht nicht.

    Ausnahmen:
    Fallen Kurseinheiten aufgrund gesetzlicher Feiertage auf den regulären Kurstag oder entfallen aufgrund des dreiwöchigen Sommerurlaubs des Kursleiters, verlängert sich der Verbrauchs- bzw. Gültigkeitszeitraum der Einheitentarife automatisch um die entsprechende ausgefallene Zeit. Für Monats-, Halbjahres- und Jahrestarife erfolgt keine Verlängerung, da diese zeitgebunden sind.

  • Einzelunterricht: Fällt eine Einheit wegen Krankheit oder Verhinderung der Kursleitung aus, wird ein individueller Nachholtermin angeboten; Terminvereinbarung erfolgt zwischen Kursleitung und Teilnehmendem. Bei Krankheit oder Verhinderung der teilnehmenden Person besteht kein Anspruch auf Nachholung. Nachholtermine sind innerhalb von sechs Wochen wahrzunehmen.

3.3 Versäumte Termine durch Teilnehmende:
Vom*von der Teilnehmenden versäumte Unterrichtseinheiten verfallen; eine Erstattung oder ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht, außer es wurde zuvor anders schriftlich vereinbart.


4. Kündigung & Vertragsdauer

  1. Monats-, Halbjahres- und Jahres-Tarife können schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

  2. Halbjahres- und Jahresverträge verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

  3. Volumentarife enden automatisch nach Verbrauch oder nach Ablauf der Gültigkeit; sie müssen nicht gesondert gekündigt werden.


5. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug kann die Trommelschule die weitere Teilnahme bis zum Zahlungseingang aussetzen.

  2. Mahn- und Inkassokosten trägt die säumige Person im gesetzlich zulässigen Umfang.


6. Verhalten, Räume & Haftung

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Räume und bereitgestellten Instrumente pfleglich zu behandeln.

  2. Anweisungen der Kursleitung sind Folge zu leisten.

  3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trommelschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


7. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und nur intern verwendet.

  2. Es gelten die Regelungen der DSGVO. Auf Anfrage werden Auskunft und Löschung gemäß gesetzlichen Vorgaben ermöglicht.


8. Salatorische Klausel & Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.