Allgemeine Geschäftsbedingungen für mobile Trommelworkshops
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mobilen Trommelworkshops von David Steller, Trommelschule Marburg, die bei Auftraggebenden vor Ort oder an einem individuell vereinbarten Veranstaltungsort durchgeführt werden. Sie gelten gegenüber Schulen und Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Teams, Vereinen und Jugendgruppen, privaten Auftraggebenden sowie Veranstaltenden von Events und Festivals.
2. Vertragsschluss Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch die Auftraggebenden zustande. Die Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. Maßgeblich für Umfang und Vergütung ist das jeweils individuell erstellte Angebot.
3. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot. David Steller stellt die vereinbarte Anzahl an Instrumenten sowie die fachliche Leitung des Workshops. Das vereinbarte Honorar gilt unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Teilnehmenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten Die Auftraggebenden stellen sicher:
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einen geeigneten, ausreichend großen und witterungsgeschützten Raum
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ausreichende Bestuhlung ohne Armlehnen
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freien Zugang zum Veranstaltungsort zum Be- und Entladen
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bei Veranstaltungen mit Minderjährigen die durchgehende Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch geeignete Betreuungspersonen
Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den Auftraggebenden oder deren beauftragten Personen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
6. Stornierung Bei Absage durch die Auftraggebenden gelten folgende Ausfallhonorare:
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bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
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13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
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ab 2 Tage vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars
Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Absage.
7. Ausfall und höhere Gewalt Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, insbesondere bei Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Streik oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits entstandene, nachweisbare Aufwendungen sind von den Auftraggebenden zu erstatten. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung von David Steller werden die Auftraggebenden unverzüglich informiert. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin zu vergleichbaren Konditionen vereinbart. Kommt eine Terminverlegung nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Haftung David Steller haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Auftraggebenden haften für Schäden an Instrumenten, die durch Teilnehmende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
9. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
