AGB Untermietbedingungen
Trommelschule Marburg | Inhaber: David Steller
Stand: Februar 2026
1. Vertragsgrundlage & Hausrecht
Der Vermieter ist Hauptmieter der Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 31A, 35037 Marburg. Die Untervermietung erfolgt im Rahmen der dem Vermieter vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.
Ein Anspruch auf bestimmte Nutzungszeiten oder dauerhafte Überlassung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ansprüche aufgrund einer Einschränkung des Hauptmietverhältnisses sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Das Hausrecht verbleibt beim Vermieter. Dieser ist berechtigt, die Räume bei berechtigtem Anlass (z. B. Gefahrenabwehr, Verdacht auf Vertragsverletzung, technische Störungen) zu betreten.
Die separat ausgehängte bzw. bereitgestellte „Hausordnung & Nutzungsregeln“ ist verbindlicher Bestandteil jedes Mietverhältnisses.
2. Nutzungsform & Zweckbindung
Die Räume werden ausschließlich zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt.
Zulässige Nutzungen sind insbesondere:
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Unterricht
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Proben
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Workshops
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Seminare
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satzungsgemäße Vereinsveranstaltungen
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vergleichbare kulturelle oder pädagogische Formate
Nicht zulässig sind insbesondere:
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private Feiern oder Partys
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Alkoholkonsum, soweit nicht ausdrücklich genehmigt
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Veranstaltungen mit überwiegend gewerblichem Verkaufscharakter
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politische oder weltanschauliche Veranstaltungen ohne Zustimmung
Eine zweckwidrige Nutzung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
3. Mietzins & Zahlungsbedingungen
Die Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot.
Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um eine Pauschalmiete inklusive Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Reinigung der Gemeinschaftsflächen).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Bei Dauermietverhältnissen ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, weitere Nutzungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4. Vertragslaufzeit, Kündigung & Stornierung
4.1 Stammmietverträge
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende in Textform.
4.2 Einzeltermine
Einzeltermine enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.
4.3 Stornierung Einzeltermine
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Bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
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6 Tage bis 24 Stunden vorher: 50 % der Miete
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Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % der Miete
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.
5. Sicherheitsleistung
Der Vermieter ist berechtigt, vor Nutzungsbeginn eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe richtet sich nach Art, Umfang und Risiko der Veranstaltung.
Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung möglicher Schadensersatzansprüche und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume unverzüglich zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
6. Schlüssel & Zugang
Stammmietende erhalten einen Schlüssel gegen schriftliche Bestätigung.
Die Anfertigung von Kopien oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Bei Verlust haftet der Mietende für sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit (insbesondere Austausch der Schließanlage).
Bei Einzelterminen erfolgt der Zugang nach Absprache, in der Regel durch Öffnen und Schließen durch den Vermieter.
7. Haftung, Verkehrssicherungspflicht & Freistellung
7.1 Haftung der Mietenden
Die Mietenden haften für sämtliche Schäden, die durch sie selbst, ihre Mitarbeitenden, Teilnehmenden oder Gäste verursacht werden.
Dies gilt auch für Schäden an Instrumenten, Technik, Mobiliar oder baulicher Substanz.
7.2 Veranstalterstellung & Verkehrssicherungspflicht
Die Mietenden gelten während ihrer Nutzungszeit als eigenverantwortliche Veranstalter.
Sie übernehmen die vollständige Verkehrssicherungspflicht gegenüber ihren Teilnehmern und Gästen.
7.3 Freistellung
Die Mietenden stellen den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder Nutzung geltend gemacht werden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
7.4 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für eingebrachte Gegenstände, Instrumente oder technische Geräte übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Eine Instrumenten- oder Inhaltsversicherung ist Sache der Mietenden.
8. Nutzung von Instrumenten & Technik
Die Nutzung vorhandener Instrumente oder technischer Geräte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Nutzung.
Bei Beschädigung haftet der Mietende mindestens in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten.
9. Höhere Gewalt
Bei Unbenutzbarkeit der Räume durch höhere Gewalt (z. B. Wasserschaden, Stromausfall, behördliche Anordnung) sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
10. Verein & Namensrechte
Der Verein nutzt die Räume auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und weist eine gültige Vereinshaftpflichtversicherung nach.
Die Bezeichnung „Trommelschule Marburg“ darf ausschließlich im sachlichen Zusammenhang mit tatsächlich stattfindenden Terminen verwendet werden.
Eine darüberhinausgehende werbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Marburg, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
