Hausordnung & Nutzungsregeln Trommelschule Marburg | Bahnhofstraße 31A
Zweck der Nutzung Die Räume dienen ausschließlich dem Musikunterricht, Proben, Workshops, musikalischen Treffen sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen des Kultur-Vereins. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Zwecks zulässig.
-
Kein Alkohol: Veranstaltungen jeglicher Art mit Alkoholkonsum sind strikt untersagt.
-
Keine Privatfeiern: Private Partys oder zweckfremde Nutzungen sind nicht gestattet.
-
Fremdnutzung: Untervermietung oder die Weitergabe des Raumes an Dritte ist unzulässig.
Lärmschutz nach Außen (Zentrale Regel) Im Haus darf es laut sein. Um den Standort langfristig zu sichern, gilt:
-
Fenster zu beim Musizieren: Während des Spielens (Trommeln, PA, Instrumente, Gesang) müssen alle Fenster vollständig geschlossen und verriegelt sein. Musizieren bei gekippten oder geöffneten Fenstern ist untersagt.
-
Lüften: Stoßlüften ist zwischen den Einheiten erwünscht, jedoch ausschließlich ohne musikalische Aktivität.
Schuh-Regel und Raumpflege Der Kursraum ist mit einem Teppichboden ausgestattet.
-
Keine Straßenschuhe: Das Betreten ist nur mit sauberen Wechselschuhen, Hausschuhen oder Socken gestattet.
-
Sauberkeit: Der Raum ist ordentlich zu hinterlassen. Entstandene Verschmutzungen (Dreck, Krümel o.ä.) sind vom Nutzer eigenständig und auf eigene Kosten zu beseitigen. Da vor Ort kein Staubsauger bereitsteht, ist ein entsprechendes Reinigungsgerät bei Bedarf vom Nutzer selbst mitzubringen.
-
Müll: Mitgebrachter Müll (Essensreste, Flaschen, Verpackungen) darf nicht im Gebäude verbleiben und muss eigenständig entsorgt werden.
Nutzung von Instrumenten und Technik Instrumente (Trommeln), technische Anlagen (PA, Verstärker) sowie weiteres Equipment im Eigentum der Trommelschule dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Absprache genutzt werden.
-
Ein eigenmächtiger Gebrauch ist nicht gestattet. Veränderungen an Technik, Verkabelung oder Raumstruktur sind unzulässig.
-
Beschädigungen oder Fehlfunktionen sind David unverzüglich zu melden.
-
Haftung: Für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Instrumenten oder technischer Ausstattung, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, haftet der verantwortliche Nutzer. Dies gilt auch dann, wenn diese durch Teilnehmer, Gäste oder sonstige vom Nutzer zugelassene Personen verursacht wurden.
Sicherheit und Verlassen der Räume (Die 3-Türen-Regel plus Vorhänge) Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist der jeweilige Nutzer verantwortlich für:
-
Fenster: Alle Fenster müssen vollständig geschlossen und verriegelt sein.
-
Vorhänge: Die Vorhänge sind vollständig zuzuziehen.
-
Elektrik: Licht sowie alle technischen Geräte sind auszuschalten.
-
Abschließen: Die Tür zum Trommelraum und die Flurtür (Zwischentür) müssen abgeschlossen werden.
-
Haupteingang: Die äußere Gebäudetür ist sicher zuzuziehen (nicht abschließen!).
Schlüssel und Haftung Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden. Der verantwortliche Nutzer trägt die Kosten für Ersatz einschließlich eines gegebenenfalls erforderlichen Austauschs der Schließanlage.
Rauchverbot und Brandschutz Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Offenes Feuer (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) ist untersagt.
Verantwortung und Hausrecht Der jeweilige Nutzer bzw. Veranstalter ist für das Verhalten seiner Teilnehmer und Gäste verantwortlich. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder durch von ihm zugelassene Personen entstehen. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann die Nutzung der Räume mit sofortiger Wirkung untersagt werden.
